Familienrecht

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Familienrecht bieten wir unseren Mandanten eine hochqualifizierte und fachkompetente Beratung bei allen Problemen, die mit der Trennung oder auch sonstigen familienrechtlichen Problemen verbunden sind wie

 - Scheidung
 - Versorgungsausgleich
 - Sorgerecht
 - Umgangsrecht
 - Unterhalt
 - Vermögensauseinandersetzung
 - Zugewinn
 - Wohnungszuweisung
 - Hausrat
 - Gewaltschutzmaßnahmen.

Die Rechtsanwältinnen Ursula Trappe und Kerstin Notar, die beide zusätzlich Fachanwältinnen für Familienrecht sind, zeigen Ihnen Lösungswege auf, um den wirtschaftlich sowie persönlich besten Erfolg für Sie zu erreichen.

Unsere Mandanten werden mit Kompetenz, Erfahrung und der Leidenschaft für den Beruf in allen familienrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit vertreten.

Bei uns können Sie sicher sein, dass die Anwältinnen aufgrund regelmäßiger Fortbildungen ständig auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind. Durch unsere fundierten Rechtskenntnisse und umfangreiche Berufserfahrung setzen wir Ihre Rechte schnell und konsequent durch.
Neben der juristischen Qualifikation besitzen unsere Rechtsanwältinnen und auch unsere Mitarbeiterinnen ein hohes Maß an Sensibilität und Einfühlungsvermögen im Umgang mit unseren Mandanten.

Erbrecht und Betreuungsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf dem Erbrecht und dem Betreuungsrecht.
Mit unserer juristischen Qualifikation und umfangreichen  Berufserfahrung vertreten wir Sie vertrauensvoll bei

- der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen
- Erbauseinandersetzungen
- der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung.

Opferrecht

Unsere Anwaltskanzlei vertritt seit vielen Jahren Opfer von Straftaten durch sexuellen Missbrauch, Körperverletzung, häusliche Gewalt u. a..

Wir begleiten die Opfer von der Anzeige bis zum Gerichtsverfahren durch Vertretung der Nebenklage, Zeugenbeistand, Geltendmachung von Schmerzensgeld, Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Auch Hinterbliebenen von Tötungsdelikten bieten wir juristischen und menschlichen Beistand.

Wir stehen in ständigem Kontakt zu Opferhilfsorganisationen wie Weisser Ring, Notruf, Interventionsstelle, Nele und Frauenhaus, Lebensberatung.

Wir sind uns darüber bewusst, dass besonders Opfer von Straftaten eines besonderen Schutzes und eines großen Engagements bedürfen.